Bereits unsere Vorfahren beeindrucken uns durch ihren ausgeprägten künstlerischen Ausruck und Dauerhaftigkeit der verwendeten Materialien.

Farbe ist das Leben, denn eine Welt ohne Farbe erscheint wie tot. ... Das Wesen der Farbe ist ein traumhaftes Klingen, ein Musik gewordenes Licht.
(Johannes Itten 1888 - 1967)
Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung - profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung.
In Privathaushalten (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200,00 € (oder 20% von 6.000,00 €) eingespart werden.
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
Beispiel:
| Malerarbeiten (nur Arbeitskosten) |
4.700,00 € |
| 19% Mehrwertsteuer |
893,00 € |
| Abzugsfähige Kosten |
5.5963,00 € |
| Steuerermäßigung 20% |
1.118,60 € |
|
Direkt von der Steuerschuld abziehbar |
1.118,60 € |
Kein Steurbonus
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als
Betriebsausgabe, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastung oder
Sonderausgaben gelten gemacht werden.
Wann gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird die Rechnung
eingereicht. Der Steurbonus wird von der Steuerlast direkt
abgezogen. Der höhere Steuerbonus von 1.200,00 € gilt ab dem
01.01.2009!
Individuelle und kompetente Beratung erhalten Sie von uns, Ihre Profis für anspruchsvolle Gebäuderenovierung.
Wenden Sie sich an uns: Wir beraten Sie gern.